Kursbuchung bei ZNA Medical GmbH – Ihr einfacher Weg zu professionellen Erste-Hilfe-Kursen

Die ZNA Medical GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, Erste-Hilfe-Kurse sowohl in unserem geräumigen und gemütlichen Lehrsaal in Freising als auch direkt bei Ihnen vor Ort durchzuführen – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Egal, ob für Privatpersonen, Unternehmen, Feuerwehren oder Sportvereine: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für alle, die Erste Hilfe erlernen oder ihre Kenntnisse auffrischen möchten.

Vorteile einer Inhouse-Schulung

Für Privatpersonen

Für Unternehmen, Feuerwehren und Sportvereine

Geringe Kosten für Inhouse-Schulungen: Für Inhouse-Schulungen entstehen lediglich geringe Anfahrtskosten. Bei Betrieblichen Erste-Hilfe-Kursen übernehmen die zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträger (UVT) die übrigen, normalen Kursgebühren auch, wenn wir zu Ihnen kommen– und das ganz ohne versteckte Gebühren. Bei Betrieben, die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfassen, entfallen sogar diese zusätzlichen Anfahrtskosten, was allerdings zur Folge hat, dass wir bei der Mindestteilnehmerzahl von hier 12 Personen diese Kurse trotz unserer deutschlandweiten Zulassung nur in den Landkreisen Freising, München und angrenzende Kreisen anbieten können. Alle anderen Kurse können wir deutschlandweit anbieten.

So buchen Sie Ihren Kurs!

1. Buchungsanfrage stellen:

Melden Sie sich über unser Kontaktformular oder unser Kursmanagementsystem HiOrg an, um den passenden Kurs auszuwählen. Bei offenen Kursen in unserem Lehrsaal in Freising können Sie sich direkt über unser HiOrg-Buchungsportal anmelden. Wir beraten Sie gerne, falls Sie sich unsicher sind, welcher Kurs für Sie, Ihre Freunde und Kameraden oder Ihre Mitarbeitenden der richtige ist.

2. Individuelles Angebot für Inhouse-Schulungen:

Für Inhouse-Schulungen erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot. Wenn Sie einen Betrieblichen Ersthelferkurs buchen, übernehmen die zuständigen Unfallversicherungsträger die Kosten. Bei betrieblichen Kursen ist es wichtig, dass der Schulungsraum den Anforderungen der DGUV entspricht, z.B. eine Mindestgröße von
50 m² hat und über Tageslicht verfügt. Für eine detaillierte Raumcheckliste und alle notwendigen Informationen zur Kursdurchführung bieten wir Ihnen gerne Unterstützung an.

3. Auftrag erteilen und Kurstag festlegen:

Nachdem Sie das Angebot bestätigt haben, legen wir zusammen mit Ihnen den Kurstag und die Kursdauer fest. Hierbei gilt es ggf. gesetzliche Mindestdauern für Führerschein- oder betriebliche Kurse zu beachten. Sie erhalten auch einen Zugang per Link, um Ihre Teilnehmenden DSGVO-konform zu melden und sicherzustellen, dass alles gut organisiert ist. Bei betrieblichen Erste-Hilfe-Kursen stellen wir Ihnen auch das Abrechnungsformular zur Verfügung, das Sie zur Verrechnung mit der Berufsgenossenschaft benötigen.

4. Vorbereitung für den Kurstag:

Unsere Trainer*innen sind etwa 30 Minuten vor Kursbeginn vor Ort. Alle erforderlichen Kursmaterialien bringen wir mit. Falls es spezielle Sicherheitsunterweisungen oder Ausweise in Ihrem Unternehmen gibt, bitten wir Sie, uns im Voraus zu informieren.

5. Der Kurs – Praxisorientiert und effektiv:

Der Kurs wird mit einem hohen Praxisanteil durchgeführt, sodass die Teilnehmenden sich sicher und kompetent im Umgang mit Erste-Hilfe-Maßnahmen fühlen. Unsere Trainer*innen sorgen für eine angenehme Atmosphäre und garantieren eine hohe Qualität.

6. Abschluss und Zertifikate:

Am Ende des Kurses erhalten alle Teilnehmenden ihre Bescheinigung. Zudem bieten wir Ihnen kostenlos selbst entwickelte Notfallguides und andere Broschüren, die Sie bei zukünftigen Notfällen unterstützen. Ihr Feedback ist uns wichtig, deshalb sammeln wir bei jedem Kurs anonymes Feedback, um unsere Qualität stetig zu verbessern.

7. Nachbereitung und Abrechnung:

Nach dem Kurs erhalten Sie eine Rechnung über alle erbrachten Leistungen. Bei Kursen, die von der Berufsgenossenschaft übernommen werden, kümmern wir uns um die Abrechnung direkt mit dem Unfallversicherungsträger. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – alles wird für Sie erledigt. Ein Feedback-Link steht auch Ihnen als Auftraggeber zur Verfügung, um uns mitzuteilen, wie wir unseren Service weiter optimieren können.

Wir unterstützen Sie in jedem Schritt!

Ob es um die Buchung des richtigen Kurses, die Wahl des passenden Formats oder die Abrechnung mit der BG geht – wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite. Unsere Systeme erleichtern die Verwaltung und machen die Organisation so einfach wie möglich. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Zögern Sie nicht, sich noch heute mit uns in Verbindung zu setzen – wir freuen uns, Ihnen bei der Buchung und Durchführung eines erstklassigen Erste-Hilfe-Kurses zu helfen!

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft (BG) / Unfallversicherungsträger

Damit die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs durch die Berufsgenossenschaft (BG) oder einen anderen Unfallversicherungsträger übernommen werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Unfallversicherter Teilnehmer: Der Kurs muss für eine unfallversicherte Person durchgeführt werden. Dies kann einer Mitarbeitender eines Unternehmens sein, aber auch Mitglieder eines Sportvereins, die durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert sind. Wichtig ist, dass die teilnehmende Person unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt.
  2. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Die Kostenübernahme gem. § 23 SGB VII erfolgt nur für die folgenden spezifischen Kurse:
    • Erste Hilfe Ausbildung für betriebliche Ersthelfende
    • Erste Hilfe Fortbildung für betriebliche Ersthelfende
    • Erste Hilfe Schulung für Bildungs- & Betreuungseinrichtungen für Kinder (nur für KiTas und Grundschulen)

Zudem sind bei den Kursen für betriebliche Ersthelfende im Sinne des § 26 DGUV Vorschrift 1 gesetzliche Anforderungen zu beachten, wie etwa die Mindestdauer von 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (insgesamt 7,5 Stunden inklusive Pausen). Eine Verkürzung der Kursdauer ist nicht möglich. Falls erforderlich, kann der Kurs auch auf zwei Tage aufgeteilt werden – dies führt jedoch zu zusätzlichen Anfahrtskosten. Auch muss der Kurs von einer anerkannten Ausbildungstelle gem. DGUV Grundsatz 304-001 erfolgen. Die ZNA Medical GmbH ist hiernach deutschlandweit zertifiziert! Sie erkennen zertifizierte Ausbildungsstellen, wie uns, an ihrer Kennziffer der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) und der Eintragung im Ausbildungsstellenregister der DGUV.

  1. Raumvorgaben: Der Kursraum muss den Anforderungen der DGUV entsprechen. Der Raum muss ausreichend Platz bieten (mindestens 50 m² für den Kursraum) und Tageslicht haben. Bitte beachten Sie die vollständigen Vorgaben auf unserer Checkliste zur Raumgestaltung für Erste-Hilfe-Kurse (Link einfügen).
  2. Abrechnungsformular: Das Abrechnungsformular muss in schriftlicher Originalform vorliegen. Leider können wir keine Scans oder PDFs per E-Mail akzeptieren. Dieses Formular muss unbedingt im Original, mit Stempel und Unterschrift des Unternehmens/Ansprechpartners, zum Kurs mitgebracht werden.
  3. Mindestalter der Teilnehmenden: Für die Kostenübernahme müssen die Teilnehmenden mindestens 15,5 Jahre alt sein. Beachten Sie, dass die Altersberechnung tagesgenau erfolgt.

Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherungsträger die Kosten für den Kurs. Wir kümmern uns um den gesamten Abrechnungsprozess, sodass Sie sich keine Sorgen um den bürokratischen Aufwand machen müssen. Wir achten stets darauf, dass alle Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft oder den Unfallversicherungsträger erfüllt sind. Sollte etwas fehlen oder nicht korrekt sein, weisen wir Sie frühzeitig darauf hin und helfen Ihnen bei der richtigen Umsetzung. Mit uns an Ihrer Seite ist der gesamte Prozess einfach und unkompliziert – Sie müssen sich um nichts sorgen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, wir sorgen dafür, dass alles reibungslos abläuft!